Mehr Überbrückung in Coronazeit
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen wurde bis zum 30.09.2020 verlängert. Hier können Sie berechnen, ob Sie antragsberechtigt sind: www.ihk-berlin.de/produktmarken/corona/finanzierung-foerderung-corona-4745444#titleInText3
Die Hilfen sind durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu beantragen. Sollten Sie einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer benötigen, der für Sie den Antrag einreicht, hat die Steuerberaterkammer eine Liste von Ansprechpartnern veröffentlicht, die noch Kapazitäten haben: stbk-berlin.de/aktuelles/
Ab dem 07.09.2020 wird das neue Bundesprogramm »Digital jetzt« starten. Investitionen und Fortbildungen können für kleine und mittlere Unternehmen ab drei Mitarbeitenden beantragt werden. Für die Beantragung muss allerdings ein Digitalisierungsplan vorgelegt werden. Mehr Infos: gemeinsam-digital.de/digital-jetzt-foerderung/
Seit dem 17.08.2020 steht die »Soforthilfe Gewerbemieten« für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden und mit hohem Umsatzausfall zur Verfügung. Die Hilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro können bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die für die Monate April und Mai 2020 noch keine Soforthilfen in Anspruch genommen haben. Das Programm richtet sich vor allem an Betriebe, denen die internationalen Gäste weggebrochen sind, wie zum Beispiel in Tourismus und Kultur.
pm