Jede dritte Anfrage von Berlinern nach geltendem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird von den zuständigen Behörden nicht innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist beantwortet beziehungsweise abgelehnt. Im seltenen Ausnahmefall mag es durchaus gute Gründe geben, im Regelfall eher nicht. Gerade bei politisch aktuellen und relevanten Themen führt das zu verspäteter Aufklärung der Bevölkerung, was die Informationsfreiheit ad absurdum führt. Hinzu kommen teilweise horrende Auskunftsgebühren, die weniger wohlhabende Bürger davon ausschließen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Für das vorliegende Transparenz-Gesetz Berlin gibt es neun gute Gründe, die auf der Website zu finden sind.
Bemerkenswert für uns alle ist: Die mit Steuermitteln zu erarbeitenden Daten sollen über eine Transparenz-Plattform zu erreichen sein, womit die Verwaltung letztendlich entlastet wird und ihre Digitalisierung in die Pötte kommt.
Beate Storni