Wie die EU funktioniert
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten der EU ihre Abgeordneten und entscheiden damit über die Zusammensetzung des Parlaments, das für die europäische Gesetzgebung zuständig ist. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte übernationale Institution weltweit. Vom 23. bis 26. Mai wird es neu gewählt; in Deutschland findet die Wahl am 26. Mai statt.
Digitalisierung, Verbraucherschutz, die Regulierung des Binnenmarkts, die Zukunft der Asyl- und Migrationspolitik, die Energie- und Klimapolitik, Verkehr, Landwirtschaft, fast alle europäischen Richtlinien und Verordnungen, die den Alltag prägen, müssen vom Europaparlament beschlossen werden. Die Gesetzgebungsfunktion teilt es sich mit dem »Rat der Europäischen Union« – der Länderkammer, in der die Regierungen der Mitgliedsländer vertreten sind.Das Parlament übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission – der Exekutive – aus, deren Präsidenten es wählt, auch genehmigt es den Haushalt der Europäischen Union. Ohne das Parlament geht fast nichts in der EU.
Im Europäischen Parlament gibt es nicht wie im Deutschen Bundestag feste Koalitionen, sondern Mehrheiten müssen immer im Einzelfall gefunden werden. Das hat den Vorteil, dass die Abgeordneten unabhängiger sind und dass die Arbeit des Europäischen Parlaments nicht von einer Regierung vorgegeben wird, sondern von allen gleichwertig mitgestaltet werden kann.
Aktuell gehören dem Parlament noch 751 Abgeordnete an, die die Interessen der europäischen Bürger – also von zur Zeit mehr als 500 Millionen Menschen – vertreten. Wie groß das neue Parlament ist, hängt von Großbritannien ab. Wenn der Brexit bis dahin wie geplant vollzogen ist, werden es 705 Abgeordnete sein. Aus jedem EU-Mitgliedsstaat wird eine festgeschriebene Zahl von Abgeordneten gewählt. Wie viele das jeweils sind, richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landes. Als bevölkerungsreichstes Land in der EU wird Deutschland von 96 Abgeordneten vertreten, das ist die maximale Anzahl von Abgeordneten, die für einen Mitgliedsstaat gewählt werden können.
Die Abgeordneten im Europaparlament sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert. Die Vertreter der verschiedenen nationalen Parteien, die in den einzelnen Mitgliedsländern zur Wahl antreten, schließen sich anhand ihrer weltanschaulichen Basis zu Fraktionen zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament acht Fraktionen, in denen insgesamt 177 nationale Parteien vertreten sind. Zudem gibt es noch 24 Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben.
In jedem Land werden Listen gewählt, keine Abgeordneten. In Deutschland treten 41 Parteien und Gruppierungen an. Der Wähler kann einer von ihnen auf dem Stimmzettel sein Kreuz geben.
Die Zusammensetzung des kommenden Europäischen Parlaments wird widerspiegeln, wie groß die Unterstützung für EU-skeptische Parteien europaweit ist. Sie könnten darüber hinaus das Gesamtgefüge der EU-Institutionen in Zukunft maßgeblich verändern.
mr