Die Linke klagt wegen Sitzverteilung in den Ausschüssen
Gerade erst hat sich die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) konstituiert, schon gibt es den ersten Streit. Bei der Wahl zur BVV im Oktober hatten die Linken ihre Mandate von drei auf sieben erhöhen können. Ihrer Ansicht nach sollte sich das auch in der Besetzung der Ausschüsse niederschlagen.
Bei der konstituierenden Sitzung im Oktober hatte die BVV aber beschlossen, dass die Linke-Fraktion weiterhin nur mit einem Verordneten in den Ausschüssen vertreten sein soll und auch keinen Bürgerdeputierten stellen kann. Die fordert jedoch zwei Sitze in den Gremien. Die SPD dagegen kann sechs stimmberechtigte Mitglieder in die Ausschüsse schicken, CDU und Grüne je zwei, die AfD einen. Nach Ansicht der SPD spiegelt diese Verteilung die Mehrheitsverhältnisse im Plenum wieder, denn SPD und CDU sowie SPD und Grüne haben mit jeweils neun Stimmen im Ausschuss ebenso eine absolute Mehrheit wie im Plenum der BVV. Dort haben SPD und CDU mit 29 Verordneten oder SPD und Grüne mit 28 Verordneten die absolute Mehrheit.
Dagegen reichte die Linke beim Verwaltungsgericht Klage ein. Weil die Richter noch nicht entschieden hatten, musste die am 16. November geplante BVV-Sitzung ausfallen.
Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Klage aber abgewiesen.
Das Gericht hatte die Ablehnung damit begründet, dass die Ausschüsse ein verkleinertes Abbild des Plenums sein müssten und sich in ihnen die Kräfteverhältnisse im Plenum widerspiegeln sollten. Die Forderung der Linken hätte jedoch bedeutet, dass sich in der Ausschussbesetzung andere Mehrheitsverhältnisse als in der BVV ergeben hätten, denn in dem Fall hätte auch die AfD ein Anrecht auf ein weiteres Auschussmitglied geltend machen können. Damit könnten in den Ausschüssen Entscheidungen gefällt werden, die im Plenum keine Mehrheit bekommen würden.
Nachdem jetzt Rechtssicherheit herrscht, können sich die Ausschüsse wie geplant bei der BVV am 7. Dezember konstituieren.
mr