Wählen gehen – immer wieder eine Herausforderun

Wie und wo werden die Stimmen für die Wahlen abgegeben?

Am 18. September heißt es wieder: Wählen gehen! Von 8:00 bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Welches das richtige ist, steht auf der Benachrichtigungskarte, die jedem Wahlberechtigten zugeschickt wird, kann aber auch im Internet unter www.wahlen­-berlin.de abgefragt werden.
Gegen Vorlage eines Personalausweises werden dem Wähler die Stimmzettel ausgehändigt, die in einer Wahlkabine ausgefüllt und anschließend in die Wahlurne zu werfen sind.

zeichnung_wahl_sept
Insgesamt gibt es drei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme für die Wahl zum Abgeordnetenhaus sowie eine Stimme für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV).In den 78 Berliner Wahlkreisen wird jeweils ein Abgeordneter direkt gewählt. Die übrigen Mandate werden über die Bezirks- und Landeslisten der Parteien vergeben. Mit der Erststimme werden die Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme eine Bezirks- oder Landesliste gewählt. Das Direktmandat gewinnt der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. Er zieht somit in das Parlament ein. Die Zweitstimme, mit der man sich für eine Partei entscheidet, bestimmt die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses. Ins Parlament einziehen können aber nur Parteien, deren Stimmenanteil mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen beträgt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht aus mindestens 130 Abgeordneten. Diese Zahl kann allerdings variieren, da Parteien, die mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen aufgrund des Zweitstimmenanteils zustehen, Überhangmandate erhalten. Die anderen Parteien bekommen dann Ausgleichsmandate, damit das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien den Wählerstimmen entspricht.
Wählen darf jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen mit seinem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
In der BVV sind 55 Sitze zu vergeben. Bei dieser Wahl gibt es keine Direktkandidaten. Hier stehen nur Listenvorschläge von Parteien und Wählergemeinschaften zur Wahl. Um in die BVV einziehen zu können, benötigen die Parteien nur drei Prozent der abgegebenen Stimmen.
Für die BVV sind alle Berliner Bürger mit deutschem Pass sowie Bürger aus den übrigen Staaten der Europäischen Union wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind. Wohnungslose, die die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahlteilnahme erfüllen, können die Aufnahme ins Wahlregister beantragen. EU-Ausländer dürfen nicht nur wählen, sie dürfen auch gewählt werden und können damit Stadtrat oder Bezirksbürgermeis­ter werden. Dieses passive Wahlrecht gilt aber grundsätzlich erst ab 18 Jahren.

mr