Neues zum 1. Januar

Das ändert sich 2015

Neben den Porto-Neuerungen (siehe KuK-Ausgabe 12/2014) hält das Jahr 2015 noch weitere Änderungen bereit.
Erstmals gilt ab 1. Januar ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde, auf den alle Arbeitnehmer Anspruch haben.
Die Regelbedarfsstufen für »Hartz IV«, die Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöhen sich um 2,12 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann beispielsweise 399 Euro im Monat – acht Euro mehr als 2014. Auch die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche steigt.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt auf 18,7 Prozent.
Ab 2015 wird der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben. Jeweils die Hälfte tragen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die für 2015 auf durchschnittlich 0,9 Prozent festgelegt sind. Den tatsächlichen individuellen Satz bestimmt jede Krankenkasse selbst.
Die elektronische Gesundheitskarte mit Foto ist Pflicht. Zunächst sind nur allgemeine Informationen gespeichert.
Der Bundesrat hat die Neuregelungen zum Elterngeld Plus (siehe KuK-Ausgabe 11/2014) und zur Elternzeit verabschiedet. Das neue Gesetz gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern gibt es künftig keine Pflicht, sich für einen Pass zu entscheiden.
Für den Online-Handel mit Elektrogeräten gelten strengere Regeln. Sie müssen das EU-Ener­gielabel mit Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufnehmen.
Heizgeräte, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden
Der Beitrag für Ökostrom, die sogenannte »EEG-Umlage« (Erneuerbare-Energien-Umlage), sinkt 2015 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde.

pm