Hände wäg vom DÄmpelhofer Fäld

EU-Gesetz: Gesamtfläche städtischer Grünflächen muss erhalten bleiben (NRL)

Die einen nennen das »Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes« (ThFG) eine zehnjährige Denkpause, andere haben gehandelt und viele Verbesserungen, vor allem im äußeren Wiesenbereich des Feldes geschaffen.

»Die Ärzte« lassen grüßen.Foto: anky

Sechs Garten- und 27 ehrenamtliche Projekte, drei Hundeausläufe, Flächen für Windsport sowie in der Entstehung begriffene Sport- und Spielflächen laden zum Mitmachen und Verweilen ein. Des Weiteren gibt es über 300 Sitzgelegenheiten, knapp 1.500 Bäume sowie vier Trinkbrunnen an den Haupteingängen. Wie entspannend die Sonnenuntergänge auf dem Feld zu genießen sind, hat sich längst berlinweit herumgesprochen.
Über 200.000 Besucherinnen und Besucher sind pro Woche auf dem Feld zu verzeichnen, Tendenz steigend.
Das alljährliche Drachenfest zieht weit über 100.000 Gäste an. Gut frequentiert sind ebenfalls größere und kleinere Veranstaltungen, Führungen zur Natur und Geschichte des Feldes oder Radtouren. Außerdem gibt es das »Luftschloss«, das Theater »Anu«, ansprechende Außen-Gastronomie und vieles mehr. Kaum eine Städtereise nach Berlin, die nicht mit dem Tempelhofer Feld wirbt, wodurch die Reisenden Geld in die Berliner Landeskasse spülen.
Der innere Wiesenbereich wird von knapp 30 Brutvogel-Arten in rund 600 Revieren bevölkert, allen voran die Feldlerche, die mit 50 Prozent des Berliner Bestandes – zeitweilig lautstark – das Feld beschallt. 100 Skudden-Schafe betätigen sich als Öko-Rasenmäher. Trockenrasen, Büsche, Wildkräuter, Grasnelken und viele andere Pflanzen machen das DÄmpelhofer Fäld, wie es spaßhaft seit dem letzten Ärzte-Konzert genannt wird, zu dieser einzigartigen, nächtliche Kaltluft erzeugenden Fläche.
Und dass das Tempelhofer Feld von immenser stadtökologischer und somit gesundheitsfördernder Bedeutung ist, hat sich weit über die Grenzen Berlins herumgesprochen.
Nun gibt es seit dem 18. August 2024 ein neues geltendes EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (NRL). Dies besagt in §8, dass städtische Grünflächen zu schützen sind und nur unter ganz bestimmten Bedingungen versiegelt werden dürfen.
Da Berlin die vorgegebene Prozentzahl von 45 Prozent an Grünflächen nicht vorweisen kann, darf derzeit keine mehr versiegelt werden. Damit dürfte die vom derzeitigen Senat geplante Rand-Bebauung des Feldes ja wohl vom Tisch sein.
Wer mehr erfahren möchte, informiere sich gerne bei den Treffen der Feld-Koordination (FeKo) zum Tempelhofer Feld – jeden ersten Montag im Monat – oder bei den FeKo-Stammtischen jeden dritten Donnerstag im Monat.

bs
Termine: tempelhofer-feld.berlin.de/termine/
NRL: eur-lex.europa. eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1991