Alle ab 16 können über die Zukunft unserer Union mitentscheiden
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, den 9. Juni statt.
Mit ihrer Wahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten der EU über die Zusammensetzung des Parlaments, das für die europäische Gesetzgebung zuständig ist.
Das Europäische Parlament ist nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Seine Abgeordneten vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.
Digitalisierung, Verbraucherschutz, die Regulierung des Binnenmarkts, die Zukunft der Asyl- und Migrationspolitik, die Energie- und Klimapolitik, Verkehr, Landwirtschaft, fast alle europäischen Richtlinien und Verordnungen, die den Alltag prägen, müssen vom Europaparlament beschlossen werden. Die Gesetzgebungsfunktion teilt es sich mit dem »Rat der Europäischen Union« – der Länderkammer, in der die Regierungen der Mitgliedsländer vertreten sind. Das Parlament übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission – der Exekutive – aus, deren Präsidenten es wählt, auch genehmigt es den Haushalt der Europäischen Union. Ohne das Parlament geht fast nichts in der EU.
Im Europäischen Parlament gibt es nicht wie im Deutschen Bundestag feste Koalitionen, sondern Mehrheiten müssen immer im Einzelfall gefunden werden. Das hat den Vorteil, dass die Abgeordneten unabhängiger sind und dass die Arbeit des Europäischen Parlaments nicht von einer Regierung vorgegeben wird, sondern von allen gleichwertig mitgestaltet werden kann.
Im Juni 2024 werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl. In der Regel wird die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vor jeder Wahl festgelegt. Die Gesamtzahl darf 750 plus den Präsidenten nicht überschreiten.
Aus jedem EU-Mitgliedsstaat wird eine festgeschriebene Zahl von Abgeordneten gewählt. Wie viele das jeweils sind, richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landes. Als bevölkerungsreichstes Land in der EU wird Deutschland von 96 Abgeordneten vertreten, das ist die maximale Anzahl von Abgeordneten, die für einen Mitgliedsstaat gewählt werden können.
Die Abgeordneten im Europaparlament sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert. Die Vertreter der verschiedenen nationalen Parteien, die in den einzelnen Mitgliedsländern zur Wahl antreten, schließen sich anhand ihrer weltanschaulichen Basis zu Fraktionen zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen, außerdem 49 Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben.
In jedem Land werden Listen gewählt, keine Abgeordneten. Der Wähler kann einer von ihnen auf dem Stimmzettel sein Kreuz geben.
Die Zusammensetzung des kommenden Europäischen Parlaments wird widerspiegeln, wie groß die Unterstützung für EU-skeptische Parteien europaweit ist. Sie könnten darüber hinaus das Gesamtgefüge der EU-Institutionen in Zukunft maßgeblich verändern.
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, das heißt Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern. Eine Sperrklausel gibt es derzeit nicht, das heißt, dass im Europaparlament auch Kleinstparteien zum Zuge kommen können.
Anders als vor fünf Jahren ist in Deutschland wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten.
mr