So beginnt jede Urteilsverkündung, der Souverän spricht ständig Recht. Die Berliner Verfassung sagt dazu in Artikel 2: »Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben.« Und in Artikel 3.1: »Die gesetzgebende Gewalt wird durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und durch die Volksvertretung ausgeübt, die vollziehende Gewalt durch die Regierung und die Verwaltung sowie in den Bezirken im Wege von Bürgerentscheiden.«
Nun hat der Souverän Recht geschrieben. Das »Gesetz für den Erhalt des Tempelhofer Feldes« (THF-Gesetz) ist das erste Gesetz in der Berliner Geschichte, das vom Volk fürs Volk erarbeitet worden ist. Das ist eine Sternstunde der Bürgerbeteiligung.
Willy Brandt, Berliner Bürgermeister 1957 – 1966, wäre stolz auf uns Berliner: »Wir haben mehr Demokratie gewagt.«
Beate Storni