Rechtssicher vergesellschaften
Mit 1.034.923 Ja-Stimmen – von 1.749.923 gültigen –- haben sich die Berliner am Wahltag im September eindeutig für den Volksentscheid »Deutsche Wohnen & Co enteignen« ausgesprochen. Mit Stand vom 30. September sind also 56,4 Prozent der Berliner für die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände bei renditeorientierten Großvermietern. Somit hat der Berliner Senat den eindeutigen Auftrag zur Erarbeitung eines Gesetzes erhalten.
Um jahrelanges juristisches und verwaltungstechnisches Hick-Hack zu vermeiden, sollte ein kreativer Umgang mit dem vorliegenden Volksentscheid gefunden werden. Laut Tilmann Heuser, dem Geschäftsführer des BUND Berlin, und dem Stadtsoziologen Andrej Holm könnte der erarbeitete Gesetzentwurf der Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« zur Entscheidung übergeben werden. Voraussetzung wäre ein transparenter Prozess, der einen von Senat und Initiative befürworteten Gesetzesentwurf zum Ergebnis hat. Damit könnte ein erneutes Volksbegehren gestartet werden, um die Meinung der Berliner zu erfragen. Nach zu vermutender Zustimmung, liegt das Gesetz wiederum beim Senat, der es dann auf Rechtssicherheit – dass es nicht gegen höher geltendes Recht verstößt – prüfen lassen kann.
Letztendlich wird das Verfassungsgericht entscheiden und mögliche Hinweise zu den Kosten erläutern. Auf dieser Grundlage kann das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) entscheiden, ob es das Gesetz annimmt.
bs