Bauwegweiser des Bezirksamtes für Kleingärten erschienen
Im Spätsommer und Herbst geht es in den Kleingärten wieder ans Aufräumen, Renovieren und auch um Baumaßnahmen. Es ist vieles erlaubt, doch ebenso vieles zu beachten oder gar verboten. Ein neuer, ausführlicher Bauwegweiser des Bezirksamtes Neukölln gibt Orientierung. Neun Prozent der Neuköllner Flächen wird von »Laubenpiepern« genutzt.
»Kleingärten spielen im Bezirk Neukölln eine wichtige Rolle als Erholungsräume und Treffpunkte. Insgesamt 9.300 Pächter und Pächterinnen gärtnern im Bezirk auf einer Gesamtfläche von 3,7 Millionen Quadratmetern. Kleingärten bieten Raum, um Stress, Lärm und den Tummel des Stadtlebens hinter sich zu lassen. Um die Gestaltung dieser Erholungsräume zu erleichtern, stellt der 35-seitige Leitfaden übersichtlich Informationen zum Bau in Kleingärten dar.
Anhand eines Ampelsystems und durch praktische Checklisten werden Richtlinien, Genehmigungsverfahren und Ansprechpersonen veranschaulicht, um den Bau in Kleingärten zu vereinheitlichen und transparent und verständlich zu gestalten. Ob eine Baumaßnahme grundsätzlich zulässig ist, wessen Zustimmung benötigt wird und sonstige spezifische Vorgaben werden tabellarisch aufgelistet«, hebt die Presseerklärung hervor. Der Leitfaden zeigt viel Grün und Gelb, doch auch eindeutig Rot.
Bauliche Anlagen, »fest, massiv, inklusive der Laube«, dürfen 24 Quadratmeter nicht überschreiten. Alle Maßnahmen müssen genehmigt werden, durch das Grünflächenamt und den Kleingärtnerverband. Die Hinweise sind sehr nützlich, beispielsweise auch zu Komposttoiletten und Bienenzucht.
Für alles gibt es zwei übersichtliche Formulare. Außerdem erläutert ein Glossar verständlich sämtliche Fachbegriffe. Die »Laubenpieper« können insgesamt zufrieden sein. Arbeitswerkzeuge und Rasenmäher sind weiterhin nicht genehmigungspflichtig.
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