Archiv der Kategorie: 100 Jahre Neukölln

Neuköllner Alltägliches

Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von M. Rempe

Nr. 292 – Sonnabend
13. Dezember 1913
Errichtung eines neuen Krankenhauses in Neukölln.
In der letzten geheimen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde, wie wir bereits mitteilten, dem Antrage des Magistrats auf Abschluß eines Vertrages mit dem Mutterhaus der barmherzigen Schwestern vom heiligen Borromäus zu Trier zugestimmt, welcher die Errichtung eines Krankenhauses auf dem städtischen Gelände am Mariendorfer Wege zum Gegenstand hat. Durch die Ausführung dieses Vertrages wird der zukünftige Bedarf der Gemeinde an Krankenhausbetten im wesentlichen gedeckt werden können. Die Opfer der Stadtgemeinde für das Krankenhauswesen sind zurzeit bereits beträchtliche. Die in dem vor wenigen Jahren eröffneten städtischen Krankenhause in Buckow zur Verfügung stehenden 712 Betten erfordern einen jährlichen Zuschuß von etwa 830 000 Mark. Nach dem oben genannten Vertrage verpflichtet sich die Genossenschaft der Schwestern zur Errichtung eines modernen paritätischen Krankenhauses von 300 Betten, das später auf 600 Betten vergrößert werden soll. 60 Prozent der Bettenzahl 3. Klasse werden für den üblichen Verpflegungssatz Neuköllner Einwohnern zur Verfügung gestellt und diesen auch für die beiden übrigen Klassen Ermäßigungssätze eingeräumt. Die Gegenleistung der Stadtgemeinde besteht in der Überlassung des 11 Morgen großen Grundstücks zur Hälfte des Buchwerts unter Verzicht auf Straßenregulierungs= und Kanalisationsgebühren. Ferner trägt die Stadtgemeinde die Kosten für die Projektbearbeitung und die Bauleitung. Bei Enstehen eines Fehlbetrages im Betriebe hat sich ferner die Stadtgemeinde zu einer Zuschußleistung verpflichtet, die im Höchstfalle 100 000 Mark nicht überschreitet, nach den bei dem Betriebe der übrigen Krankenhäuser gemachten Erfahrungen aber voraussichtlich nicht in Anspruch genommen zu werden braucht. Auf die Führung der Verwaltungsgeschäfte ist der Stadt ein Einfluß dadurch eingeräumt, daß der jeweilige Oberbürgermeister den stimmberechtigten Vorsitz im Kuratorium der Anstalt führt. Die 42 Krankenhäuser der genannten Genossenschaft, zu denen auch das St. Hedwigs=Karnkenhaus in Berlin gehört, genießen sowohl hinsichtlich der Verpflegung wie der ärztlichen Behandlung einen ausgezeichneten Ruf in allen Teilen der Bevölkerung. Sie verdanken dies vor allem ihrer Schwesternschaft, die in völlig selbstloser Weise sich ihrem schweren Berufe widmet. Die Aufnahme in das Krankenhaus erfolgt  ohne Rücksicht auf politische oder religiöse Stellung der Kranken und schließt jede etwaige religiöse Beeinflussung aus.  Dies geht schon daraus hervor, daß in dem St. Hedwigs=Krankenhaus zu Berlin die Zahl der aufgenommenen evangelischen Kranken die der Katholiken um mehr als 1/3 übersteigt und daß auch zahlreiche jüdische Personen in ihm Aufnahme finden.Gegenüber dem Betriebe des städtischen Krankenhauses bedeutet für die Stadtgemeinde die getroffene Regelung eine ganz beträchtliche Ersparnis, welche schon bei dem ersten Bauteile von 300 Betten auf etwa eine Viertelmillion zu veranschlagen ist. Die Anstalt, welche in unmittelbarer Nähe der Provinzial=Hebam­menanstalt und gegenüber der königlichen Taubstummenanstalt und Lehrerseminar am Mariendorfer Wege errichtet werden soll, wird bei ihrer günstigen Lage in der Nähe des Ringbahnhofs Hermannstraße sicher auf einen bedeutenden Zuspruch rechnen können und die hygienischen Einrichtungen der Stadt wertvoll bereichern.

Die Transkription des Zeitungstextes wurde mit Fehlern in der Rechtschreibung aus dem Original von 1913 übernommen. Nachzulesen in der Helene-Nathan-Bibliothek.

Krankenhausplanungen

Der Krieg verhindert ein neues Krankenhaus

Das heutige Krankenhaus Neukölln wurde 1909 mit Abteilungen für Chirurgie, innere Medizin, Röntgen und Pathologie eröffnet. Der Bau war aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl der Gemeinde Rixdorf notwendig geworden.
1912 standen dem Krankenhaus 450 Betten zur Verfügung. Trotzdem mussten 990 Patienten abgewiesen werden. 1913 kamen durch Fertigstellung neuer Pavillons 262 Betten dazu. Für Privatpatienten erster und zweiter Klasse gab es 16 Betten.  Die Zahl der Abweisungen verringerte sich auf 319.
Versorgt wurde das Krankenhaus unter anderem von den Stadtgütern. Vom Rittergut in Waßmannsdorf erhielt es Milch, Kartoffeln und Gemüse. Letzeres wurde aber auch im eigenen Garten angebaut. Fleisch wurde in Berlin in ganzen Stücken zum Marktpreis eingekauft und dann in der eigenen Schlachterei zerlegt. Zur Verwertung der Speiseabfälle gab es eine Schweinemästerei. Eine Bäckerei sorgte täglich für frisches Brot  und eine Wäscherei für die saubere Wäsche.
Da trotz Erweiterungsbauten die Bettenanzahl für Neukölln nicht ausreichte, wurde am Mariendorfer Weg ein zweites Krankenhaus unter Leitung des Ordens der Borromäerinnen geplant.
Vorgesehen war eine Kuppelkirche mit Kreuzgang, um die sich die Krankenhausgebäude für 600 Betten gruppierten. Geplant waren eine chirurgische, eine innere und eine Kinderabteilung, außerdem ein Bau für die Schwestern, Wirtschaftsgebäude und ein Ärztehaus.
Die durch den Krieg verursachten höheren Baukosten veranlassten den Orden aber, sich aus dem Projekt zurückzuziehen.  Nach dem Krieg entstand hier die Frauenklinik.

mr
Quelle: Verwaltungsberichte für die Stadt Neukölln 1912/13 u. 1914-18

 

Neuköllner Alltägliches

Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von M. Rempe

Nr. 265 – Dienstag – 11. November 1913

Kinder als Erwerbsmittel. Gerichtsassessor Tormin hat im Bürgersaal des Berliner Rathauses in der Vereinigung der Berliner Gemeindewaisenräte einen Vortrag gehalten, dem wir u. a. entnehmen, daß allein im März d. J. in 75 deutschen Zeitungen 572 verschiedene Annoncen gefunden wurden über Weggabe von Kindern und ferner 688 Gesuche um Annahme von kleinen Kindern. Er bat, ihn mit Rat und Tat zu unterstützen und die Tageszeitungen auf diese Annoncen durchzulesen und zu untersuchen. Die Geldinteressen spielen bei der Annahme von Kindern die Hauptrolle. Oft kommt es den Pflegeeltern nur auf das Geld an. Das Interesse der Kinder wird meist in keiner Weise wahrgenommen, bei gewissenlosen Pflegeeltern oft sogar vernachlässigt und stark gefährdet. Vielfach werden die Kinder zu dauernden Erpressungen benutzt. Die oft besprochene Engelmacherei ist weniger von gewerbsmäßigen Pflegefrauen zu befürchten, als von Personen, die Kinder gegen eine einmalige Abfindungssumme in Pflege nehmen und nur Interesse haben, sich solcher Kinder bald wieder zu entledigen. Der Redner warnte besonders vor einer Frau Neukamm, welche die Vermittlung von Pflegeeltern übernimmt. Einige deutsche Zeitungen lehnten jetzt die Aufnahme von Inseraten, die den Verdacht einer Kindesausnutzung aufkommen lassen, grundsätzlich ab.

 Nr. 275 – Sonntag – 23. November 1913

Der verbotene Tango. Auch der Papst legt gegen den Tango sein Veto ein. Mehrere englische und mehrere französische Bischöfe haben sich an den Vatikan mit der Frage gewandt, wie weit die Priesterschaft solchen Katholiken, die bei der Beichte gestehen, Tango getanzt zu haben, Absolution erteilen darf. Der Vatikan hat nun kurz und bündig geantwortet, daß der Tango als ein unsittlicher Tanz betrachtet werden muß und infolgedessen den römischen Katholiken verboten sei. Von der Möglichkeit, für die Tango=Sünde Absolution zu erhalten, wird in dem päpstlichen Bescheid überhaupt nicht gesprochen. Armer Tango! Und doch geht es ihm nicht schlechter, als es vor hundert Jahren dem freundlichsten aller Tänze ergangen ist, dem Walzer. Als der am Berliner Hofe erschien – die reizenden mecklenburgischen Prinzessinnen, die spätere Königin Luise und ihre Schwester Friederike, hatten gewagt, ihn vorzuführen – wurde er ganz wie heute der um vieles leidenschaftlichere Tango verboten. Und die Gemahlin Friedrich Wilhelms II. fand der Walzer sei »indezent«, und tadelte die liebenswürdigen Prinzessinnen, die ihn huldigten.

Nr. 279 – Freitag – 28. November 1913

Eine brutale Tierquälerei führte gestern vormittag elf Uhr an der Ecke der Richard = und Ganghoferstraße zu einem erheblichen Auflauf. Der Faßhändler P. Zother aus Lichtenberg hatte einen Gaul vor seinem Geschäftswagen, der im wahrsten Sinne des Wortes nur aus Haut und Knochen bestand und außerdem hatte das arme Tier noch eine große schwärende Rückenwunde. Ein Schutzmann, welcher das Gespann bemerkte, ließ das Pferd ausspannen. Das Publikum war darüber sehr erfreut und gab seiner Empörung über die Benutzung des halbverhungerten Pferdes als Zugtier Ausdruck. Der Besitzer des Pferdes führte das Tier auch ab, hatte aber einen Andern heimlich beauftragt, ihm auf einem andern Wege mit dem Wagen zu folgen. In der Erkstraße trafen sie sich sodann und spannten das Pferd wieder ein. Z. hat daher eine Anklage wegen Tierquälerei zu gewärtigen.

Die Transkription des Zeitungstextes wurde mit Fehlern in der Rechtschreibung aus dem Original von 1913 übernommen.

Ein »Rinnsteinkind« macht Furore

Der Weg des Tangos vom Bordell in die Salons

Leidenschaft, Zärtlichkeit, Melancholie, ein Spiel zwischen Mann und Frau, das ist der Tango. Geboren in den Bordellen und Varietés der Elendsviertel von Buenos Aires erzählt er von gescheiterter Liebe und schmerzlichen Gefühlen.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Stadt von Einwanderern geradezu überschwemmt. Aber für so viele Immigranten gab es auch in Argentinien nicht genug Arbeit. Armut und soziale Verelendung waren die Folge. Mit dem Tango konnten die Machos auf Tuchfühlung mit den wenigen Frauen gehen und außerdem der Trauer und Wut über die gescheiterte Existenz Ausdruck  verleihen. »Tango ist ein trauriger Gedanke, den man tanzen kann«, sagte Enrique Santos Discépolo, einer der ganz Großen des Tango.

Gleichzeitig mit dem Tango entstand die Tonaufzeichnung. Auf Schellackplatten reisten die neuen Klänge in die Alte Welt und wurden von der High Society in London und Paris begeistert aufgenommen. Der Tango galt als chic, extravagant und exotisch, das Anrüchige gab ihm etwas prickelnd Reizvolles. Bei jeder Soirée, auf jedem Ball wurde Tango getanzt. So sinnlich wie der Tanz war auch seine Mode.Die Damen trugen hoch geschlitzte schmale Röcke aus Chiffon, aus denen das Bein hervorblitzte.

Das eng umschlungene Tanzen und die freizügige Mode bedeutete für viele den Untergang jeglichen Anstands. Ein »Rinnsteinkind« nannte Kaiser Wilhelm II. den Tango. Als die Gräfin von Schwerin-Löwitz einen Tango-Tee ausgerechnet im preußischen Landtag veranstaltete, war das Maß voll. Am 20. November 1913 erging ein Erlass, nach dem es Offizieren in Uniform verboten war, den Tango zu tanzen.

Der Papst dagegen revidierte bald sein Urteil. Casimiro Aín, einer der berühmten Tangotänzer dieser Zeit, schaffte es im Februar 1914, ihm vorzutanzen und ihn zur Rücknahme des Dekrets zu bewegen.

mr

 

Neuköllner Alltägliches

Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von Thomas Reller

Nr. 1 – Mittwoch 01. Januar 1913

Die Aussichten im Baugewerbe für 1913 sind keine rosigen. Nach allgemeinen Ansichten, die in Arbeit- und Arbeitgeberkreisen vorherrschen, verspricht das Jahr 1913 ein Kampfjahr zu werden. Die Konjunktur muß unter der Geldknappheit leiden. Die Balkanwirren und ostasiatischen Probleme können das Vertrauen auf eine Besserung nicht beleben. Die Baulust wird durch den Ueberschuß an Wohnungen nicht angeregt. Die gestiegenen kommunalen und staatlichen Abgaben, die Lasten und Gebühren haben das Angebot auf dem Grundstücksmarkt vermehrt. Die Mieter suchen sich mit kleineren Wohnungen zu behelfen. Man schränkte sich ein. Durch die Geldknappheit wird das Baugeld teurer und weniger flüssig. Selbst die Kommunen und der Staaten legen sich Beschränkungen bei Neubauten auf. Große Bahn- und Kanalbauten gehen der Vollendung entgegen. Tausende von Ziegeleien und hunderte Kalksteinfabriken liegen still. Die vielen Konkurse und Zwangsversteigerungen reden mehr als Wörter es vermögen. Wieviel Existenzen sind ruiniert und wie groß sind die Vermögensverluste allein bei dem Ausfall an Hypotheken? In der Baubranche, Holzindustrie, im Maler- und Dachdeckergewerbe bereitet man sich auf schwere Kämpfe vor. Auch im Bergbau gährt es. An reichlicher und lohnender Beschäftigung fehlt es auch in einigen Zweigen der Textilindustrie, besonders im Herrenschneidergewerbe. Die Aussichten sind danach für das neue Jahr in mancher Beziehung trüber als im vorigen Jahre. Hoffen wir, daß es besser wird und lassen wir uns die Tatkraft und den gesunden Optimismus nicht nehmen.

Kurse der Damenschneiderei. Am Dienstag, den 7. Januar, abends 7 Uhr, beginnen in der „Kaufmännischen und gewerblichen Fortbildungs-Anstalt für Mädchen und Frauen“ in Neukölln, Elbestraße 11-12 wieder Kurse für Damenschneiderei. Der Unterricht dient nicht nur der allgemeinen praktischen Ausbildung für Familie und Hausfleiß, sondern vermittelt auch nach leicht fachlicher Methode die für den Beruf erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und erstreckt sich demnach auf Maßnehmen, Musterzeichnen, Zuschneiden, Nähen, Bügeln und Anfertigung eigener Garderoben. Bei wöchentlich vier Unterrichtsstunden beträgt das monatliche Schulgeld zwei Mark. Hingewiesen sei ferner auf die Kurse für Wäscheanfertigung, Maschinennähen, Putz, Handarbeit und Kunsthandarbeit, sowie auf die handelswissenschaftlichen Kurse. Meldungen täglich beim Leiter Joh. Bergknecht, Richardplatz 21, bei Frau Engel, Bergstraße 46 und bei Lehrer Schröder, Herzbergstraße, Böhmische Straße 28.

Die Zunahme der Frühstücksdiebstähle, die insbesondere in letzter Zeit wieder sehr zahlreich gewesen sind, hat die Bäckerei-Innung Neukölln zur Aussetzung von Belohnungen veranlaßt; wer einen Dieb so namhaft macht, daß dieser dem Strafrichter übergeben werden kann, erhält 5 Mark. Mit welcher Frechheit diese Diebstähle ausgeführt werden, geht daraus hervor, daß die Diebe selbst Häuser, in denen sich ein Polizeirevier befindet, heimsuchen.

Nr. 2. Freitag 03. Januar 1913

Wie es einem Hausbesitzer gehen kann. Ein hiesiger Hauseigentümer schreibt uns: Anfang 1912 bekam ich die fröhliche Botschaft, 25.000 Mark reicher geworden zu sein, nämlich der gemeine Wert meines Hauses wurde um diese Summe erhöht. Obwohl mir das etwas zu viel war, gab ich mich zufrieden, weil ich Laden sowie Wohnungen umbaute (letztere mit Badeinrichtung), wodurch auch der Mietsertrag höher wurde. Bei der darauf folgenden Steuererklärung habe ich selbstverständlich den Gebäudewert, von den ½ Prozent Abzug zulässig ist, um 25.000 Mark höher angenommen. Ich bekam aber die Mitteilung, daß der Gebäudewert um 28.000 Mark ermäßigt sei. Also auf einer Seite zwecks Mehrbelastung 25.000 Mark Mehrwehrt und umgekehrt 28.000 Mark weniger. Auf meinem Widerspruch wurde mir erklärt, ein Sachverständiger hätte den Gebäudewert so abgeschätzt, ich solle Beweise liefern, ab der Gebäudewert höher ist. Ich habe es nicht tun können und die Folge war die Erhöhung meiner Steuern um eine Stufe. Ich bemerke, daß kein Sachverständiger bei mir war, es kann nur vom grünen Tisch oder durch äußere Ansicht die Abschätzung vorgenommen worden sein.

Neuköllner Alltägliches

Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von Thomas Renner

Nr. 306 – Dienstag, 31. Dezember 1912

Der Silvestertag in der Kulturgeschichte
Die besondere Bedeutung des Silvestertages läßt sich nicht verkennen: Er ist des scheidenden Jahres Sterbetag, der Stützpunkt in dem brausen der Wirbel der Zeit, an dem wir einen Augenblick Rast machen und Einkehr halten. Wenn die Zeiger auf Mitternacht rücken, dann werden viele Wünsche und Hoffnungen wach. In Erfüllung gehen freilich die wenigsten, immerhin sind der Kulturgeschichte genug Beispiele bekannt, in denen der Silvestertag der Künder des Neuen und Besseren wurde.

Am 31. Dezember des Jahres 1746 erließ Friedrich der Große eine wichtige Konstitution. Sie enthielt einen Plan, nach dem die [Gerichts-]Prozesse in allen Instanzen in einem Jahre erledigt werden sollten. Ferner erhielt Cocceji [Samuel von (1679-1755), preußischer Justizminister und Großkanzler – Anm. Red.] den Auftrag, „ein Teutsches Allgemeines Landrecht, welches sich bloß auf die Vernunft und Landesverfassung gründete, zu verfertigen.“ Freilich war es erst Großkanzler von Carmer [Johann Heinrich (1720-1801), preußischer Justizminister und Großkanzler] beschieden, die Justizreform zu Ende zu bringen. In einer Silvesterkabinetsorder konnte Friedrich Wilhelm II. die königliche Genehmigung zum Entwurf des Allgemeinen Landrechts geben, das dann im Jahre 1794 zur Einführung gelangte. Ueberspringen wir ein halbes Jahrhundert. In der Neujahrsnacht 1883=4 war es, als die Zollschranken zwischen den meisten deutschen Staaten fielen. Die Folgen des Zollvereins waren äußerst segensreich. Er schuf einen großen deutschen Markt, er ermöglichte eine gemeinsame Zoll- und Handelspolitik gegenüber dem Wettbewerb des Auslandes und bereitete endlich die künftige nationale Einheit vor.

Im Gegensatz zu diesem Ereignis mit seiner weittragenden Bedeutung steht ein anderes, das nur im engen Kreise der Beteiligten Wirkung äußert, deshalb jedoch seine kulturelle Bedeutung nicht verliert: Es ist die „Armenversteigerung“, die in einigen Schwarzwalddörfern an jedem Silvestertage abgehalten wird. Hier  handelt es sich um unselbständige, mit einem körperlichen oder geistigen Gebrechen behaftet, aber doch noch zu leichten Arbeiten verwendbare Menschen, die in einem der Bauernhöfe untergebracht und beschäftigt werden müssen. Die Gemeindekasse zahlt je nach der Leistungskraft des Versteigerten einen Zuschuß von 50-100 Mark. Der Bauer, der mit der kleinsten Unterstützung zufrieden ist, erhält den Zuschlag. Der Bürgermeister ermahnt zu guter Behandlung, und dieser Rat wird befolgt. Fälle von Unbarmherzigkeit oder Roheit sind äußerst selten. Die armen Kranken leben Jahre oder Jahrzehnte lang in einem Hause und fühlen sich glücklich; glücklicher jedenfalls als in der Kreispflegeanstalt, der sie von Heimweh getrieben, oftmals entspringen. Die Verträge werden in Gegenwart des Gemeinderates und Ortspfarrers unterzeichnet; die Dienstherren ziehen mit ihren erworbenen Knechten ins Wirtshaus, wo der Vertragsschluß bei Speise und Trank gefeiert wird – ein Fest, für die armen Kranken und Krüppel, auf das sie sich lange freuen. Und somit entspricht hier der Silvestertag seiner ureigensten und inneren Bedeutung: Ein neues Laben beginnt auf Grund guter und heilsamer Entschlüsse.

Seinen Namen verdankt bekanntlich der Silvester dem Papste dieses Namens, der in den Jahren 314 bis 335 Bischof von Rom gewesen ist. Seine Welthistorische Bedeutung liegt nicht so sehr in seiner Tätigkeit als Kirchenfürst, sondern in Anknüpfung der „Konstantinischen Schenkung“ an seine Regierung. Diese Legende, daß der fromme christliche Kaiser Konstantin [280-337, röm. Kaiser seit 306] dem Papste Silvester das gesamte Abendland zur Regierung überwiesen habe, hat in dem Denken des Mittelalters eine große Rolle gespielt. Sieben Jahrhunderte nach dem ersten, stand ein zweiter Silvester an der Spitze der abendländischen Kirche. Es war der berühmte französische Gelehrte Gerbert [von Aurillac (950-1003)], der Freund Kaiser Ottos III. [980-1002, deutscher König seit 983, Kaiser des Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation seit 996], der im Jahre 999 den päpstlichen Thron bestieg. Sein Name ist mit einer der interessantesten kulturgeschichtlichen Neuerung in Europa verknüpft. Er war es nämlich, der wahrscheinlich die bequemen arabischen Ziffern im Westen einführte, mit welcher Reform er dem Geschäftsleben wie der Naturwissenschaft einen bedeutsamen Dienst geleistet hat.

Neuköllner Alltägliches

Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von Thomas Reller

Nr. 258 – Freitag
1. November 1912
Rauch- und Rußplage. Gegenwärtig finden amtliche Erhebungen über die Rauch- und Rußplage statt. Diesen Erhebungen liegt folgender Fragebogen zugrunde: 1. Ist eine Rauch- und Rußplage in ihrem Bezirk beobachtet? 2. Worauf ist die Plage besonders zurückzuführen? Kommen mehr Industrie, Bäcker- oder Hausfeuerungen in Frage? 3. Können Betriebe mit besonders starker Rauchentwicklung genannt werden? 4. Welche Maßnahmen  ergriffen worden (besonders in den Städten(?
5. Wie können die Maßnahmen wirksamer gestaltet werden? 6. Ist bereits eine Aufklärung der Bevölkerung durch Werkblätter, öffentliche Vorträge, Unterricht in Töchter- und Haushaltungsschulen, unter Hinweis auf die Vorteile der Gaskochheizung und Zentralheizung erfolgt? Ist auf die eventuelle Ersparnis an Brennmaterial durch richtige Beschickung des Ofen hingewiesen worden? Was ist dadurch schon erreicht worden? 7. Bestehen Vereine, Kommissionen oder dergl. für Rauch- und Rußbkämpfung? 8. Sind schon irgendwo erfolgreiche Versuche zur Bekämpfung der genannten Plagen durch besondere Einrichtungen (rauchschwache Verbrennung, mechanische Restbeschickung, Benutzung gasarmer Kohle, Rußfänger usw.) unternommen worden? 9. Welcher Art sind die benutzten Einrichtungen, wo befinden sie sich? 10. Kann das Zusammenarbeiten der Polizeibehörden mit den Kreisärzten un Gewerbeaufsichtsbeamten noch mehr gefördert worden?
Nr. 260 – Sonntag
3. November 1912
Kleine Geschenke an einzelne Beamte. Verwaltungsbeamte dürfen Geschenke und andere Zuwendungen von Seiten privater Personen nur mit Genehmigung ihrer Vorgesetzten annehmen. Es werden darüber seit drei Jahren sogar tabellarische Uebersichten dem Minister des Inneren vorgelegt. Der Minister findet, daß bei dieser Genehmigung nicht immer mit der gebotenen Vorsicht verfahren werde. Eine besondere Verfügung bezweckt eine strengere Handhabung der Genehmigung. Die Behörden haben, so sagt der Minister, die ernste Pflicht, dabei alles zu vermeiden, was das Empfinden der Beamten abzustumpfen oder zu zerstören geeignet sein könnte.

Die Integrität und das Ansehen der Beamtenschaft darf in keiner Weise beeinträchtigt werden. Einzelnen Beamten darf nicht gestattet werden, Geschenke oder andere Vorteile von Privaten dafür anzunehmen, daß sie Wohnungen, Grundstücke, Geschäftsräume usw. überwachen, obgleich diese Ueberwachung zu deren regelmäßigen Dienstobliegenheiten gehört. Es ist auch nicht zu lässig, daß den Beamten einer Polizeiverwaltung für die Angabe öffentlicher Lustbarkeiten von einer Gemeinde Tantieme der Lustbarkeitssteuer gezahlt wird. Ebenso wenig dürfen Polizeibeamte von den Unternehmern Geschenke, freies Quartier, freie Verpflegung usw. annehmen, wenn sie bei Ausständen zur Aufrechterhaltung der Ordnung herangezogen worden sind. Geschenke von Privaten für besondere Leistungen können dagegen für die ganze Beamtenschaft durch Ueberweisung an die Wohlfahrtseinrichtungen nutzbar gemacht werden.

Umweltbelastung und kleine Geschenke

Seit hundert Jahren hat sich nicht viel geändert

Bereits vor 100 Jahren wurde in Deutschland, Berlin und Neukölln über Umweltbelastung, hier direkt über eine »Rauch- und Rußplage«, gestöhnt. Der Fragebogen, der im November 1912 erhoben wurde, weist genau auf die Rußsünder hin: hauptsächlich die Industrie, die mit billiger, gashaltiger Kohle produzierte, das Handwerk, hier nicht nur Bäckereien, sondern sämtliche Handwerksbetriebe, die einen Ofen oder eine offene Feuerstelle benötigten, sowie die unzähligen Haushalte, die mit Holz oder Kohle Wasser erwärmt, gekocht und geheizt haben. Besonders in den kalten Wintermonaten muss die Luft sehr rußig gewesen sein.
Auch die »kleinen Geschenke«, heute unter dem Begriff »Korruption« bekannt, waren vor 100 Jahren schon ein großes Problem. Wo man heute eine Kiste Wein, einen Briefumschlag oder eine Urlaubsreise erhält, war es früher eine freie Verpflegung in der Gastronomie sowie ein vergünstigtes oder gar freies Wohnen.

In eigener Sache:
Auch diesmal wieder sind in dem aufgenommenen Artikel aus dem »Neuköllner Tageblatt« von 1912 einige Rechtschreibfehler enthalten, die dem Leser aufgefallen sein können. Dies sind keine beim Korrekturlesen übersehenen Fehler, sondern solche, die aus der Zeitung von 1912 übernommen wurden. Die Texte wurden aus der historischen Zeitung transkribiert, sprich so übernommen, wie sie dort stehen.
Seit über einem Jahr habe ich jetzt in der Redaktion das Problem, dass mir diese Fehler immer wieder angekreidet werden, ebenso wie heute veraltete und unbekannte Wörter und ein teilweise unmöglicher Schreibstil, den man ja so nicht bringen könne. Jedes Mal muss ich mich für die Fehler anderer verantworten, da die Mitglieder der Redaktion diese Fehler nicht in ihrer eigenen Zeitung stehen haben wollen.

Neuköllner Alltägliches

Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von Thomas Reller

Nr. 232 – Mittwoch 2. Oktober 1912
Unlauter Wettbewerb. In einem Erlass vom Reichskanzler wird ausgeführt, daß in weiteren Kreisen vielfach die Meinung verbreitet ist, als ob die im Verkehr befindlichen sogenannten »Blutweine« eine besonders günstige Wirkung auf die Blutbildung hätten. Das ist indes nicht der Fall. Es handelt sich bei diesen Weinen zumeist um Phantasiebezeichnungen für dunkle Dessertweine verschiedenster Herkunft. Es wird als erwünscht erachtet, die Bezeichnung »Blutwein« aus dem Verkehr verschwinden zu lassen. Die Interessenten sollen sich der Bezeichnung enthalten, um etwaige Strafanträge auf Grund des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb zu vermeiden.

Nr. 233 – Donnerstag 3. Oktober 1912
Große Störung im Fernsprechverkehr. Der vorgestrige Orkan und die Stürme der vorletzten Nacht haben arge Verheerungen in den Fernsprech- und Telegraphenanlagen verursacht. namentlich im Fernsprechverkehr ist eine große Stockung eingetreten, die sich um so fühlbarer macht, als das Telephon besonders für die Gespräche nach dem Auslande infolge der Vorgänge auf dem Balkan sehr stark in Anspruch genommen wird. Mit Paris und mit Belgien ist der Fernsprechverkehr vollkommen unterbrochen und auch nicht durch Umleitung möglich. Ebenso ist der Verkehr mit einem großen Theile des Rheinlandes gestört; mit Köln, Duisburg und Essen konnte zeitweise gesprochen werden. Auch die Linien nach dem Osten, nach Breslau und nach Posen konnten nicht benutzt werden. Der nähere Fernverkehr über Brandenburg, Magdeburg und Hannover litt unter Materialschäden, die meisten gestrigen Gespräche wurden über Frankfurt a.M. verlangt. Auf Gespräche nach Wien mußte man stundenlang warten, da Anmeldungen in enormer Zahl vorlagen.

Nr. 234 – Freitag 4. Oktober 1912
Das Betreten der Uferböschung des Neuköllner Schiffahrtskanals ist zwar verboten, trotzdem kann man häufig spielende Kinder beobachten, welche die Böschung betreten. Die Eltern möchten wir daher darauf aufmerksam machen, daß dies mit direkter Lebensgefahr verbunden ist. Der Kanal ist ausgebaggert worden, wodurch bereits dicht am Ufer eine solche Tiefe vorhanden ist, daß Kinder, die in den Kanal fallen, verloren sind. Alle Eltern werden daher gut tun, ihren Kindern das Betreten der Kanalufer zu verbieten.

Die Sparsamkeit der Großen Berliner Straßenbahn macht sich so recht auf den nach Neukölln laufenden Linien geltend. Während vor mehr als acht Monaten die Ortsbezeichnung Rixdorf in Neukölln abgeändert worden ist, tragen noch jetzt alle Straßenbahnwagen auf den im Inneren ausgehängten Fahrschildern den alten Namen »Rixdorf«. Schaffner, die befragt wurden, weshalb der alte Name noch nicht verschwunden ist, gaben sämtlich übereinstimmend die Antwort, daß die alten Schilder mit dem Namen Rixdorf erst aufgebraucht werden sollen.

Neukölln, oder doch noch Rixdorf?

Die Schwierigkeiten einer Namensumbenennung

Nach der Umbennung »Rixdorfs« in »Neukölln« am 27. Januar 1912 hat sich bis in den Oktober der neue Name noch nicht überall durchgesetzt. Besonders beim Post- und Güterverkehr in das neu benannte Neukölln kam es in den ersten Monaten zu häufigen Missverständnissen. So war im März 1912 auf dem Güterbahnhof Frankfurt an der Oder der Bestimmungsort »Neukölln« nicht einmal bekannt, weshalb vermutlich zahlreiche Frachtstücke nach Neukölln ihr Ziel nicht erreicht haben dürften. Ein Frankfurter Tischler schrieb aus diesem Grunde an seinen Bruder in Neukölln: »Das konntest Du mir gleich schreiben, dass ihr noch Rixdorfer seid«, nachdem eine Frachtsendung an den Bruder zurückgekommen war.

PostkARTE von 1912.
POSTKARTE von 1912.

Nicht nur die Berliner Straßenbahn weigerte sich aus Kostengründen ihre noch vorhandenen Rixdorfer gegen Neuköllner Schilder auszuwechseln. Bei einer polizeilichen Suche im Frühjahr 1913 wurden noch zahlreiche Firmenschilder, Reklametafeln und sogar noch städtische Verwaltungsstellen mit der alten Ortsbezeichnung Rixdorf ermittelt. Der damalige Neuköllner Stadtbaurat Hermann Weigand hielt daher in einem Bericht an Bürgermeister Kurt Kaiser fest: »Zu keiner Zeit verschwand der Name Rixdorf aus dem Straßenbild, noch aus dem Gedächtnis der Einwohner.«

Selbst der Magistrat der Stadt Neukölln unterließ eine Namensumbennung. Aufgrund der horrenden Summe von 50.000 Mark verzichtete er auf den Austausch der rund 2.500 Kanalisationsdeckel mit der Aufschrift »Rixdorf«.
(Entnommen aus: Kessinger, Bernd: Neukölln. Die Geschichte eines Berliner Stadtbezirks.)