Kurzer Wahlkampf fordert erhöhte Aufmerksamkeit der Wähler
Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag vorzeitig neu gewählt. Nach zerbrochener Koalition und verlorener Vertrauensfrage. Mit verkürzten Fristen bei Kandidatenaufstellung, Eintrag ins Wählerverzeichnis und Briefwahl.
Für die Wahlkämpfer bedeutet das einen Winterwahlkampf. Ab dem 12. Januar durfte bei Minusgraden plakatiert werden. Stände und Haustüraktionen fordern besonderes Durchhaltevermögen. Durch die gesetzte Dauer einer Wahlperiode wird das wohl auf längere Zeit so bleiben.
Mit der Wahldurchführung tat man sich in Berlin nicht immer leicht. Es galt in kurzer Zeit Wahlhelfer zu mobilisieren und Stimmzettel zu drucken.
Die Wahllokale befinden sich bekannterweise an öffentlichen Orten, das heißt meist in Schulen. Die Parteienwerbung muss zwecks Neutralität Abstand halten. Bis zum 2. Februar sollen alle Wahlbenachrichtigungen verschickt worden sein. Zum Wahltermin selbst wird neben einem Ausweis am Besten die Benachrichtigung mitgebracht. Darauf stehen nicht nur Ort und Raum sondern auch eine Nummer, die den Wahlhelfern das Auffinden im Wählerverzeichnis erleichtert. Normalerweise sind darin alle Wahlberechtigten aufgeführt. Falls aber doch nicht oder andere Schwierigkeiten auftreten ist es sicherer vor 15 Uhr zu erscheinen.
Wer die Briefwahl bevorzugt, sollte die verkürzten Antrags- und Abgabefristen sowie längere Postlaufzeiten berücksichtigen. Oder ab dem 10. Februar besser gleich zur Briefwahlstelle im Rathaus Neukölln gehen.
Auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl gibt es zwei Spalten. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat beziehungsweise neu »Wahlkreisbewerber« gewählt. Durch die Verkleinerung des Bundestages durch den Wegfall der Überhangmandate können vereinzelt Gewinner mit knapper Stimmenmehrheit unberücksichtigt bleiben. Denn sie müssen zugleich eine Zweitstimmendeckung aufweisen. Eine Ausnahme bilden die bundesweit ersten drei Direktmandate einer Partei deren Zweitstimmen unter fünf Prozent liegen. Sie ermöglichen automatisch den Einzug in den Bundestag.
Die Zweitstimme gilt einer Partei. Die Parteien stellen jeweils Landeslisten auf, mit denen sie die Rangfolge eines möglichen Einzugs in den Bundestag festlegen. Privilegiert sind zunächst erfolgreiche Direktkandidaten, denen sich die Listenkandidaten anschließen.
Die Stimmenanteile der Bezirke oder Gemeinden werden in den Ländern zusammengezählt und eine dem Proporz entsprechende Anzahl Abgeordneter in den Bundestag entsandt.
Erringt bundesweit keine Partei die Regierungsmehrheit, ist eine Minderheitsregierung mit wechselnden Mehrheiten für einzelne Abstimmungen möglich. Üblicherweise erfolgt ein Zusammenschluss durch Koalitionen. Deren mögliche Kombinationen und Problemstellungen werden besonders dieses Mal vor und nach der Wahl breit erörtert werden. Dabei gehören Konflikte zur Demokratie dazu. In einem formalen Koalitionsvertrag sind dann Realitätssinn und Kompromissfähigkeit gefragt.
Beziehen Sie Position und gehen Sie bitte wählen!
Marlis Fuhrmann