Gedenken an Britzer Zwangsarbeiter bleibt
Am Abend des 9. Februar 2024 haben Anwohner der Hufeisensiedlung in Britz bemerkt, dass die Gedenktafel für das Zwangsarbeiterlager neben dem Gebäude Onkel-Bräsig-Straße 2 entwendet wurde. Auf Anregung der Anwohnerinitiative »Hufeisern gegen Rechts« und aus Spenden finanziert wurde diese Gedenktafel erst am 24. April 2023 in Anwesenheit von Vertretern des Berliner Abgeordnetenhauses, der Neuköllner Bezirksstadträtin für Bildung und Kultur Karin Korte und circa 150 Britzern feierlich enthüllt.
Die Tafel erinnert an das Zwangsarbeiterlager auf dem Gelände Onkel-Bräsig-Straße 2-4 und 12, in dem ab Ende 1941 bis zum April 1945 18 sowjetische und polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter menschenunwürdigen Verhältnissen untergebracht waren. Bereits eine Woche davor war ihr Entfernen noch misslungen. Es liegt auf der Hand, dass damit auch die Erinnerung an eines der größten Verbrechen des faschistischen Deutschlands, die Zwangsdeportation und Entrechtung von mehreren hunderttausend Menschen aus den vom Raubkrieg überzogenen Ländern, getilgt werden soll.
Doch auch diese Erinnerungen an die Deportation und Ausbeutung von Menschen zwecks Zwangsarbeit zur Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft lassen sich die Neuköllner erneut nicht nehmen. Wenige Tage nach dem Bekanntwerden und einer überwältigen Spendenbereitschaft ist die Finanzierung einer neuen Gedenktafel bereits gesichert.
Das macht Mut und erinnert ein wenig an die 16 im November 2017 nicht nur in Britz entwendeten Stolpersteine, die Dank der Empörung darüber, gepaart mit einer großartigen Spendenbereitschaft, nicht nur zu einem zeitnahen Neuverlegen der gestohlen Steine führte, sondern darüber hinaus auch Mittel bereitstellte, die eine Finanzierung weiterer Stolpersteine ermöglicht. Das war so von den Dieben bestimmt nicht beabsichtigt.
Bis zur Neuanfertigung ersetzt eine provisorische Kopie den leeren Platz des Gedenktafelständers. Es verwundert schon, dass die Gedenktafel auf Intervention des Vermieters nicht unmittelbar am Ort des Zwangsarbeiterlagers stehen darf, sondern nur deutlich davon versetzt aufgestellt werden durfte.
rr