Elektronisches Rezept
Als ich vor Kurzem bei dem Arzt meines Vertrauens war, erhielt ich ein Rezept, das ich gleich in der Apotheke im Erdgeschoss des Hauses einlösen sollte. Ich fragte, ob ich das Rezept bei der Sprechstundenhilfe abholen solle, denn der Arzt machte keine Anstalten, einen Schreiber in die Hand zu nehmen. »Sie haben jetzt ein elektronisches Rezept. Mit Ihrer Krankenkassenkarte erhalten Sie dann das Medikament«, klärte er mich auf. »Ach, und falls es nicht klappt, kommen Sie einfach wieder hoch und Sie erhalten ein Papierrezept.«
Etwas nachdenklich ging ich in die Apotheke und zeigte der Apotherin meine Krankenkassenkarte. »Auf der Karte ist mein Rezept«, erklärte ich der Apothekerin, die mich erstaunt ansah. Sie rief eine Kollegin. Beide befassten sich mit der Krankenkassenkarte, konnten aber nichts entdecken. Plötzlich hatte eine der beiden eine Idee. Mit der Krankenkassenkarte verließ sie den Verkaufsraum und verschwand.
Sie kam mit leeren Händen wieder zurück. »Sind Sie Substitutionspatient?« fragte sie mich. Ich war ehrlich verdutzt. Nein, das bin ich nun wirklich nicht und lernte, dass bei dieser Patientengruppe das Medikament vom Arzt direkt in der Apotheke geordert wird und dem Patienten gegen Vorlage der Krankenkassenkarte ausgehändigt wird. Für mich sei aber nichts zurückgelegt worden.
Dann kam eine sichtbar erhellende Idee der Apothekerin: Sie nahm ein anderes Gerät und siehe da, sie konnte das Rezept lesen.
Ich erhielt mein Medikament, aber nicht meine Karte. Nun stand der Betrieb still, und alle Mitarbeiter erhielten eine Schulung in Sachen elektronisches Rezept.
Diese halbe Stunde, die ich hier verbrachte, hilft allen anderen Patienten.