Outdoor-Corona

Wohnungslose Menschen, die sich mit Corona infizieren, haben immer noch keinen Zugang zu geschützten, warmen Aufenthaltsorten. Die Furcht vor Ansteckung ist verständlich, die Ausgrenzung nicht.
Artikel 2, Absatz 2 unseres Grundgesetzes besagt dazu: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Ach, und Wohnungslose haben diese Rechte nicht? Sie sind Menschen!
Wir diskutieren im Rahmen der kommenden Hitzewellen über in der Stadt verteilte Kühlzelte. Warum werden keine Krankenzelte für coronainfizierte Menschen ohne Wohnung aufgebaut?
Schön wäre, wenn Politik und Wirtschaft sich mal zusammensetzen würden und nicht nur über Privatisierung im Gesundheitsbereich berieten. Wenn schon »Housing First« schwer machbar ist, muss wenigstens »Health First« umzusetzen sein!

Beate Storni