Wohnmietrecht gegen Gewerbemietrecht
Das seit 2001 bestehende »bauchhund salonlabor« hat eine kräftige Mieterhöhung und die Kündigung bekommen. Über 100 Künstlerinnen und Künstler haben dort bisher ausgestellt oder performt.
Der Inhaber Christoph »Agi« Böhm auf Facebook: »Vor vier Jahren verkaufte die »Fröhlich & Haase GbR« die Häuser der Schudomastraße 36, 37, 38 und 39 in 12055 Berlin/Rixdorf an die »Albert Immo 3 s.á.r.l.« nach Luxemburg. Dies führte bei allen Bewohnern der Häuser zu immensem Chaos bei gleichzeitiger Verwahrlosung durch unterlassene Pflege. Es kam zu enormen Mietsteigerungen, nicht nachvollziehbaren Betriebskostenanstiegen.
Seit 2006 habe ich einen »Gewerbemietvertrag für ein Kunstatelier« für die Ladenwohnung in der Schudomastraße 38 in Neukölln.
Am 1. Juli 2022 erreichte mich die Kündigung meiner Atelierwohnung und Räumung zum Jahresende, wenn ich nicht ab sofort bereit wäre, die doppelte Miete und gestaffelt bis 2027 die fünffache Miete zu zahlen.
Meine früheren Hausbesitzer kannten bei Vertragsabschluss meine prekären Verhältnisse, bauten den Laden zu einer Ladenwohnung mit Küche und Bad für mich um, weil allen Beteiligten klar war, dass es sich auch zukünftig immer nur um eine teilgewerbliche Nutzung handeln wird.
Nach Gewerbemietrecht kann mein Vermieter jederzeit die Miete ändern oder den Vertrag kündigen. Nach Wohnungsmietrecht jedoch gilt mein Mietvertrag als unkündbar.« Das werde jetzt vor Gericht geklärt, wo »auch die zu erwartende Mieterhöhung bei einem Vergleich nicht so hoch ausfallen solle«.
th
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