Sperrungen von Gas und Strom durch die liefernden Konzerne werden im »Coronawinter« rücksichtslos fortgesetzt. Tausende von Menschen leben im Dunklen und Kalten ohne warmes Essen. Der notwendige Kerzenschein schafft hier keineswegs Romantik, sondern stellt eher eine Brandgefahr da.
Die Misere ist der Politik bekannt. Um mehr Rechtsschutz der Verbraucher gegenüber den Energielieferanten zu ermöglichen, bedarf es einer Gesetzesänderung auf Bundesebene, welche den Kunden eine Sicherheit bietet, wie sie ihnen auch der Kündigungsschutz des Mietrechtes garantiert.
Auf dem langen Weg dorthin liegt es in der Kompetenz des Senats, im »Coronawinter« ein Moratorium gegen Energiesperren zu erwirken. Das kann ein erster Schritt sein, die Energieversorgung komplett in die öffentliche Daseinsvorsorge zu integrieren, damit Länder, Kommunen und Regionen wieder die Kontrolle haben und Gewinne für das Gemeinwohl statt für Shareholder schöpfen.
Thomas Hinrichsen