Maskenpflicht und Mehrwertsteuersenkung

Aktuelle Corona-Regeln für Gewerbetreibende und Kundschaft

Seit dem 27. Juni sind die Kontaktbeschränkungen in Berlin aufgehoben, die Abstands- und Hygieneregelungen gelten weiterhin. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) appelliert an die Vernunft aller Berlinerinnen und Berliner, Kontakte weiterhin gering zu halten und verantwortlich zu handeln. Die Lockerungen kommen auch Gewerbetreibenden zugute. Statt vormals 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde beziehungsweise Gast müssen nun nur noch zehn Quadratmeter eingeplant werden. Auch die Sperrstunde wurde im Juni abgeschafft.
Weiterhin gilt jedoch die Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im Einzelhandel und in der Gastronomie, sobald der Platz verlassen wird, sowie für das gastromische Personal. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu allen Zeiten zu wahren. Ein Aushang zu den vor Ort geltenden Hygienevorschriften ist verpflichtend. Zudem ist im Gastronomiebereich eine Anwesenheitsdokumentation in geschlossen Räumen Pflicht, die für vier Wochen aufzubewahren ist und danach vernichtet werden muss. Es empfiehlt sich, so regelmäßig wie möglich für Luftaustausch in geschlossenen Räumen zu sorgen, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.
Indes wurde vom Bund auch eine Mehrwertsteuersenkung beschlossen. So fallen ab dem 1. Juli verminderte Mehrwertsteuersätze von 16 respektive fünf Prozent an. Während diese Regelung einigen Gewerbetreibenden Kopfzerbrechen bereiten mag, könnte die neu beschlossene Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen für Freude sorgen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Voraussetzung ist die vollständige oder wesentliche Einstellung der Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie. Das wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

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