Viele Gewerbe öffnen wieder, aber unter strengen Auflagen
Seit 2. Juni dürfen auch wieder die Kneipen, Bars und Shisha-Bars unter ähnlichen Auflagen wie Restaurants öffnen.
Nur Öffnungszeiten von frühestens um 6 Uhr bis spätestens 23 Uhr. Zwischen den Tischen (einschließlich der Bestuhlung) muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern sein. Kein Verzehr am Tresen, nur an Tischen. Service-Mitarbeiter müssen eine Gesichtsmaske tragen und die Abstandsregel von 1,5 Metern beachten.
Im Bezirk Neukölln ist nicht geplant, Sondernutzungsflächen für Schankgärten zu erweitern.
Fitnessstudios, Tanz- und Ballettschulen, private Sportschulen und andere gewerbliche Sportanlagen dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch hier gelten strenge Auflagen: Kontaktfrei mit mindestens drei Metern Abstand, regelmäßige Lüftung aller Räume. Trainiert werden darf nur allein, zu zweit oder in Kleingruppen von maximal acht Personen inklusive Trainer.
Auch Kinos dürfen wieder öffnen. Freiluftkinos bereits ab 2. Juni, Kinos ab 30. Juni. Auflagen: Einhaltung der Hygieneregeln, Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen durch entsprechende Bestuhlung und Sperren von Sitzen.
pm