Modernisierung steht ins Haus
Vor einem Jahr trat die neue Kappungsgrenze zur Modernisierungsumlage in Kraft. Seit dem 1. Januar 2019 dürfen nur noch acht anstatt vormals elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Außerdem dürfen die Mieten nach Modernisierungen um maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen (beziehungsweise zwei Euro bei einem Quadratmeterpreis von unter sieben Euro).
Die gut gemeinte Neuerung hatte jedoch einen Haken: Wer noch vor dem Stichtag die Ankündigung hinausschickte, konnte die Kosten nach altem Recht umlegen. So entstanden teils absurde Fälle von angekündigten Modernisierungen in bis zu drei Jahren. Interessant für alle von ähnlichen Fällen Betroffene ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einer Musterfeststellungsklage. Im Oktober 2019 begründete es die Zustimmung zur Klage gegen einen Vermieter damit, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Ankündigung und Umsetzung bestehen müsse.
Die Mieter und Mieterinnen in der Emserstraße 27 kennen diese mutmaßlich profitorientierten Vermieterpraktiken nur zu gut. Im verdrängungsgebeutelten Neukölln sind auch sie von geplanten wertsteigernden Maßnahmen betroffen. Noch im Mai 2018 informierte die Mieterberatung Neukölln die Bewohner und Bewohnerinnen, dass die Fassadenschäden ihres Hauses weniger als zehn Prozent der Gesamtfläche ausmachen und eine Modernisierung somit nicht genehmigungsfähig sei. Ein halbes Jahr später ließ der Vermieter die Fassade komplett einrüsten, daraufhin sprühten Bauarbeiter großflächige Markierungen und trugen mit Bohrhammern erhebliche Teile des Putzes ab. Das Bezirksamt erteilte auf den folgenden Antrag keine Genehmigung.
Nun versucht es der Vermieter erneut mit Fokus auf die bisher unbeachtete Giebelseite des Hinterhauses. Deren Zustand ist schlechter als der der restlichen Fassadenteile, daher stellte das Bezirksamt unter Auflagen in Aussicht, die Genehmigung zu erteilen. Den Mietparteien bleibt nun nur zu hoffen, dass neben der Mieterhöhung um 15 Prozent (aufgrund des bevorstehenden Mietendeckels) nicht auch noch Modernisierungsumlagen hinzukommen.
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