Zur Bundestagswahl treten diesmal 42 Parteien an. Neben den derzeit vertretenen Parteien sind themenspezifische zu Grundeinkommen, Mieten oder Naturschutz bis hin zur Vegetarier-Partei sowie Allianzen und Bündnisse im Angebot. Da sollte doch für jeden das Passende dabei sein.
Laut Artikel 38 Grundgesetz hat jeder volljährige Deutsche die Möglichkeit, sein Wahlrecht zu nutzen. Schließlich ist der Souverän unseres Landes immer noch das Volk.
Die Wahlprogramme der einzelnen Parteien sind gezielte Absichtserklärungen, an denen sich die spätere Arbeit der Abgeordneten messen lassen muss.
Viele Wähler haben den Glauben an Parteien und Abgeordnete verloren und engagieren sich in Bewegungen und Initiativen, die Direkte Demokratie einfordern und umsetzen. Das ist gut und wünschenswert, widerspricht jedoch in keiner Weise der Möglichkeit, sein Wahlrecht auszuüben.
»Nicht-Wählen« ist zwar auch eine Aussage, nur leider keine, mit der sich inhaltlich arbeiten lässt.
Beate Storni