Innenansichten – die Kiez und Kneipe im Bundestag
Insbesondere dann, wenn sich die Parteien zur Wahl stellen, stellt sich für den Wähler nicht nur die Frage nach der einzig wählbaren Partei, sondern auch die Frage danach, wie es denn so funktioniert mit der Demokratie.
Während der Begleitung des Neuköllner Bundestagsabgeordneten Fritz Felgentreu bei seiner Arbeit, ergaben sich erhellende Momente für die Dinge, die den Wählern verborgen bleiben. Immerhin ist das, was im Bundestag an Gesetzen beschlossen und im Bundesrat noch abgestimmt wird, dann von der Kanzlerin und dem entsprechenden Fachminister gelesen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird, bindend für alle Bürger, die in diesem Land leben.
Die Themen, die im Bundestag von den Abgeordneten bearbeitet werden, haben ihren Ursprung an den unterschiedlichsten Stellen: Der Umsetzung des Koalitionsvertrags, aktuellen politischen Ereignissen, der Umsetzung von EU-Recht und Eingaben der Minister.
Die erste Runde findet in der nach Parteien organisierten Arbeitsgruppe statt. Hier wird die parteipolitische Linie zu einem Thema erarbeitet. Im Bundestag gibt es zu jedem Fachausschuss eine Arbeitsgruppe pro Partei. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden in den Ausschuss getragen, wo alle gewählten Parteien in ihren Mehrheitsverhältnissen zusammen vertreten sind.
Um das Thema oder das geplante Gesetz zu diskutieren, werden Fachleute hinzugezogen, die ihr Expertenwissen beisteuern. Darunter tummeln sich auch Lobbyisten, die darin geübt sind, ihre Positionen sehr gut darzustellen. Aus diesen Informationen versuchen sich die Politiker eine Meinung zu bilden. Das Ergebnis ist dann ein Gesetzesvorschlag, der ins Plenum geht. Im Plenum sind alle gewählten Abgeordneten vertreten und stimmen über den Gesetzesvorschlag ab.
Im Gegensatz zu den Arbeitsgruppen und Fachausschüssen ist das Plenum öffentlich. Mit einer Anmeldung ist es jedem Bürger möglich, daran teilzunehmen.
Hat sich das Plenum für die Annahme des Gesetzesvorschlags entschieden, stimmt der Bundesrat darüber ab. Er setzt sich aus den Landesregierungen zusammen und hat oftmals völlig andere Mehrheitsverhältnisse als der Bundestag. Er kann das neue Gesetz kippen, insbesondere dann, wenn das neue Gesetz die Landeskassen belasten wird.
Sollte der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt haben, wird von der Bundeskanzlerin und den Fachministern alles noch einmal geprüft. Das Gesetz tritt erst dann in Kraft, wenn der Bundespräsident unterschrieben hat.ro