Muss eine Wohnungsbaugesellschaft seine Mieter um Erlaubnis fragen, wenn Sie Räume an eine Arztpraxis, die auch Suchtkranke behandelt, vermieten will? Mit welcher Begründung beanspruchen die Anwohner ein Mitspracherecht bei dieser Entscheidung von »Stadt und Land«? Die Anwohnerproteste gegen den Einzug der Arztpraxis in die Morusstraße 16 zeigen wieder einmal mit erschreckender Deutlichkeit, mit welch haarsträubenden Vorurteilen suchtkranke Menschen heutzutage immer noch von einem Teil der Bevölkerung stigmatisiert werden.
Der Fall verdeutlicht, wie viel Aufklärungsarbeit noch in Schulen, vor allem aber bei den Erwachsenen geleistet werden muss, um diese tief sitzenden Vorbehalte und Aversionen gegen Suchtkranke abzubauen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Kinder im Rollbergviertel auf mehr Verständnis stoßen, wenn sie einmal die Hilfe eines Suchtspezialisten benötigen sollten.
Roland Bronold