Es ist das gute Recht eines jeden Bezirksverordneten, einem Kandidaten bei der Wahl die Stimme zu verweigern. Für Manche wirft die Begründung der Linken, sie habe Franziska Giffey die Stimme verweigert, weil sie das Verfassungsgerichtsurteil gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen kritisiert habe, grundlegende Fragen auf, zumal das Urteil selbst bei den Verfassungsrichtern umstritten war.
An diesem Punkt scheiden sich die Geister: ist das Kopftuch ein Instrument der Unterdrückung der Frau oder ein frei gewähltes Glaubensbekenntnis? Vermitteln kopfttuchtragende Lehrerinnen in ihrer Vorbildfunktion ein rückwärts gewandtes Menschenbild oder spiegeln sie die Pluralität unserer Gesellschaft wieder und fördern somit die Integration? Die Stimmverweigerung der Linken ist Teil einer wichtigen, öffentlichen Auseinandersetzung mit der Problematik, die durch ein pauschales Verbot nur unterdrückt werden würde.
Jana Treffler