Verwechslungsgefahr beim Volksentscheid

Zwei Gesetze mit ähnlichem Wortlaut, aber unterschiedlichem Inhalt

Die Berliner haben die Wahl. Am 25. Mai, dem Tag der Europawahl, können sie über die künftige Entwicklung des Tempelhofer Feldes abstimmen. Es stehen zwei Gesetzentwürfe zur Auswahl, denn zusätzlich zum Gesetz der Bürgerinitiative »100% Tempelhofer Feld« hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der SPD und der CDU einen eigenen Entwurf vorgelegt. Über beide kann jeweils getrennt voneinander mit Ja oder Nein abgestimmt werden.
Bei der Wahl ist aber größte Aufmerksamkeit geboten. Es besteht akute Verwechslungsgefahr, denn das Gesetz des Abgeordnetenhauses unterscheidet sich im Wortlaut kaum vom Text der Bürgerinitiative. Die Unterschiede liegen im Detail.
Mit dem »Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes« will die Bürgerinitiative sicherstellen, dass das Feld der »Bevölkerung Berlins und den Besucherinnen und Besuchern Berlins grundsätzlich vollumfänglich, dauerhaft, uneingeschränkt und unentgeltlich zur Freizeitgestaltung und Erholung zur Verfügung« steht. Eine Bebauung der Ränder ist damit ausgeschlossen. Das heißt aber nicht, dass sich hier nichts mehr  verändern darf. Sowohl die Einrichtung von Gastronomie als auch der Bau von Sportplätzen ist in den Randbereichen erlaubt, ebenso der Bau von Sanitäranlagen. Mobile Möblierung wie Tische, Bänke oder Sonnenschirme sind auf dem ganzen Feld erlaubt.
Vom Abgeordnetenhaus kommt das »Gesetz zum Erhalt der Freifläche des Tempelhofer Feldes« Es werde »als barrierefrei zugänglicher Erholungsraum für alle Bevölkerungsgruppen gesichert und dient dem Natur- und Artenschutz sowie der Stadtklimatisierung«.heißt es dort. Und weiter: »Die Möglichkeit einer Randentwicklung des Tempelhofer Feldes für Wohnen, Wirtschaft, Erholung, Freizeit und Sport außerhalb der Freifläche bleibt erhalten«; eine Formulierung, die  viel Raum für Interpretationen zulässt, denn über die Art der Entwicklung schweigt sich das Gesetz aus. Auch von sozialverträglichem Wohnungsbau ist hier keine Rede, ebenso wenig wie von der Anzahl der geplanten Wohnungen.

thf_weitWeites Wiesenmeer.                                                                               Foto: fh

Wie wählen?

Ja und Nein oder Jein

Am 25. Mai haben die Berliner Wähler – neben ihrer Stimme für die Europawahl – nun die Möglichkeit, bis zu zwei Stimmen in Sachen Tempelhof abzugeben.
Oben auf dem Stimmzettel kann mit Ja oder Nein über den Vorschlag der Initiative abgestimmt werden. Für den zweiten Vorschlag unten auf dem Stimmzettel – den von CDU und SPD – kann ebenfalls mit Ja oder Nein gestimmt werden. Der Wähler kann sich aber auch für ein klares Jein entscheiden und beiden Gesetzentwürfen zustimmen oder sie ablehnen.
Damit ein Gesetzentwurf in Kraft tritt, muss ihm die Mehrheit der Wähler und zugleich mindestens ein Viertel der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten zustimmen. Trifft dies auf beide zu, so ist der angenommen, der die meisten Ja-Stimmen erhalten hat. Wenn beide Vorschläge das erforderliche Quorum nicht erreichen, wären sie gescheitert. Dann hätte der Senat grünes Licht, den Masterplan weiter zu verfolgen, der ebenso wie das Gesetz des Abgeordnetenhauses die Mitte freilassen und die Ränder bebauen will.
Wahlberechtigte, die nicht bis zum Wahltag warten wollen, können schon vorab in einer Briefwahlstelle oder per Brief wählen. Der Antrag dazu befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jedem Wahlberechtigten zugestellt wird.

mr