Verwaltungsgericht gibt Eilantrag des BUND gegen Parkplanung statt
Noch kein Badetümpel für Ente & Co. Foto: mr
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage des Berliner Landesverbandes des »Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland« (BUND) gegen die umstrittene Baugenehmigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für den Bau des Wasserbeckens, der geplanten Aufschüttung einer »Landform« zwischen den beiden Landebahnen und den Bau eines Rundweges auf dem Tempelhofer Feld angeordnet. Der »BUND Berlin« hatte im November Klage gegen die Bauvorhaben eingereicht, da die im Umwelt- und Planungsrecht vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung von Alternativen missachtet worden sei und insbesondere Landform und Rundweg zu gravierenden Eingriffen in wertvolle und gesetzlich geschützte Biotope führen würden.
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des »BUND Berlin e.V.«: »Mit dem heutigen Beschluss bestätigt das Gericht unsere grundlegende Kritik an der Parkplanung für das Tempelhofer Feld. Die für Umwelt und Naturschutz zuständige Oberste Landesbehörde missachtete mit ihrer Baugenehmigung die Vorgaben aus dem Umwelt-, Planungs- und Naturschutzrecht, um den umstrittenen landschaftsarchitektonischen Entwurf für die Parkplanung zu realisieren.«
Der »BUND« fordert den Berliner Senat dazu auf, die Baugenehmigung für Wasserbecken, Landform und Rundweg zurückzuziehen und endlich ein offenes und transparentes Verfahren für die Weiterentwicklung der einzigartigen Freifläche zu starten. Tilmann Heuser: »Bürgerbeteiligung im 21. Jahrhundert bedeutet nicht nur, dass Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen Veranstaltungen Planungen kommentieren dürfen. Es müssen auch ernsthafte Alternativen hinsichtlich des Ob und Wie offen und transparent diskutiert, gesetzliche Regelungen zum Erhalt des wertvollen Natur- und Erholungsraumes konsequent beachtet werden.«
Insofern erwartet der »BUND Berlin« auch, dass in einem alternativen Gesetzentwurf des Berliner Abgeordnetenhauses zum Volksentscheid am 25. Mai nicht nur ein Teil der einzigartigen Freifläche geschützt, sondern auch für die geplanten Baufelder ein ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren festgesetzt werde. Dabei müsse auch das »Ob« einer Bebauung insbesondere auf der Neuköllner Seite und entlang der Autobahn hinterfragt werden.
pr