Neue Formen des Staatsangehörigkeitsrechts
Einbürgerung ist eine wichtige Entscheidung für die betroffenen Menschen, weil sie mit diesem Akt die volle Rechtsgleichheit innerhalb des politischen Gemeinwesens erhalten. Kinder ausländischer Eltern, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit der Eltern haben, müssen sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Welche Alternativen es zu diesem Optionsmodell geben könnte, diskutierten am 17. Oktober in der Aula der Albert- Schweitzer-Schule Dilek Kolat, Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen und Sükrü Uslucan, Jurist und Autor des Buches »Zur Weiterentwicklungsfähigkeit des Menschenrechts auf Staatsangehörigkeit«. Die Fragen stellte Jan Stöß, Landesvorsitzender der SPD Berlin.
Uslucan bezeichnete die aufwendige Optionslösung als »bürokratisches Monster«, das im übrigen die Mehrstaatlichkeit in vielen Fällen nicht verhindern kann. Das gilt besonders dann, wenn die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit zu persönlichen und finanziellen Nachteilen führt. Bei EU Bürgern wird die Mehrstaatlichkeit ohnehin hingenommen.
Auch Dilek Kolat plädierte dafür, die Ungleichheit von EU Bürgern und Nicht EU Bürgern aufzuheben und generell vom Abstammungsprinzip wegzukommen. Es geht ihr dabei nicht nur um Integration sondern auch um Teilhabe. Die Staatsbürgerschaft und damit verbunden das volle Wahlrecht stärkt das Dazugehörigkeitsgefühl, weil jeder mitgestalten kann. Allerdings wies sie auch darauf hin, dass die Staatsangehörigkeit nicht vor Diskriminierung und Ausgrenzung schützt. mr