Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von Thomas Reller
Nr. 232 – Mittwoch 2. Oktober 1912
Unlauter Wettbewerb. In einem Erlass vom Reichskanzler wird ausgeführt, daß in weiteren Kreisen vielfach die Meinung verbreitet ist, als ob die im Verkehr befindlichen sogenannten »Blutweine« eine besonders günstige Wirkung auf die Blutbildung hätten. Das ist indes nicht der Fall. Es handelt sich bei diesen Weinen zumeist um Phantasiebezeichnungen für dunkle Dessertweine verschiedenster Herkunft. Es wird als erwünscht erachtet, die Bezeichnung »Blutwein« aus dem Verkehr verschwinden zu lassen. Die Interessenten sollen sich der Bezeichnung enthalten, um etwaige Strafanträge auf Grund des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb zu vermeiden.
Nr. 233 – Donnerstag 3. Oktober 1912
Große Störung im Fernsprechverkehr. Der vorgestrige Orkan und die Stürme der vorletzten Nacht haben arge Verheerungen in den Fernsprech- und Telegraphenanlagen verursacht. namentlich im Fernsprechverkehr ist eine große Stockung eingetreten, die sich um so fühlbarer macht, als das Telephon besonders für die Gespräche nach dem Auslande infolge der Vorgänge auf dem Balkan sehr stark in Anspruch genommen wird. Mit Paris und mit Belgien ist der Fernsprechverkehr vollkommen unterbrochen und auch nicht durch Umleitung möglich. Ebenso ist der Verkehr mit einem großen Theile des Rheinlandes gestört; mit Köln, Duisburg und Essen konnte zeitweise gesprochen werden. Auch die Linien nach dem Osten, nach Breslau und nach Posen konnten nicht benutzt werden. Der nähere Fernverkehr über Brandenburg, Magdeburg und Hannover litt unter Materialschäden, die meisten gestrigen Gespräche wurden über Frankfurt a.M. verlangt. Auf Gespräche nach Wien mußte man stundenlang warten, da Anmeldungen in enormer Zahl vorlagen.
Nr. 234 – Freitag 4. Oktober 1912
Das Betreten der Uferböschung des Neuköllner Schiffahrtskanals ist zwar verboten, trotzdem kann man häufig spielende Kinder beobachten, welche die Böschung betreten. Die Eltern möchten wir daher darauf aufmerksam machen, daß dies mit direkter Lebensgefahr verbunden ist. Der Kanal ist ausgebaggert worden, wodurch bereits dicht am Ufer eine solche Tiefe vorhanden ist, daß Kinder, die in den Kanal fallen, verloren sind. Alle Eltern werden daher gut tun, ihren Kindern das Betreten der Kanalufer zu verbieten.
Die Sparsamkeit der Großen Berliner Straßenbahn macht sich so recht auf den nach Neukölln laufenden Linien geltend. Während vor mehr als acht Monaten die Ortsbezeichnung Rixdorf in Neukölln abgeändert worden ist, tragen noch jetzt alle Straßenbahnwagen auf den im Inneren ausgehängten Fahrschildern den alten Namen »Rixdorf«. Schaffner, die befragt wurden, weshalb der alte Name noch nicht verschwunden ist, gaben sämtlich übereinstimmend die Antwort, daß die alten Schilder mit dem Namen Rixdorf erst aufgebraucht werden sollen.